Angaben gemäß § 5 TMG
Wave AV Veranstaltungstechnik GmbH
Hans-Böckler-Str. 31
65468 Trebur-Astheim
Handelsregister: HRB: 105229
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Vertreten durch:
Frédéric Kreuter
Kontakt
Telefon: 06142-82230
E-Mail: kontakt@wave-av.de
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE362642447
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Alle Rechte vorbehalten
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wave AV Veranstaltungstechnik GmbH
Allgemeine Geschäftbedingungen dienen zur Vereinfachung der Geschäftbeziehungen. Hier findet man alle
grundsätzlichen Regelungen, die für die Abwicklung von Aufträgen und Handlungen gelten. Weitere, individuell
getroffene Regelungen (in Schriftform) gelten darüber hinaus. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilen
sich in folgende zwei Bereiche:
Allgemeine Mietbedingungen: für Bereich Vermietung und Dienstleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf: für Warenverkauf und Installation
Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeines
Die folgenden allgemeine Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote
der Firma Wave AV Veranstaltungstechnik GmbH ( kurz Vermieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle
künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des
Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw.
eine Beauftragung für Arbeiten als Techniker kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung
des Mietgegenstandes zustande.
Mietgegenstand/Leistungen
Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten
Einzelgeräte und Anlagen oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker. Der Vermieter behält sich
das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
Mietzeit/Mietgebühr
Die Mietzeit wird nach Tagen oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit
beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der
Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt
der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprüngliche
Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der
vereinbarten Mietzeit muß der Mieter den Vermieter ohne schuldhaftes Verzögern in Kenntnis setzen.
Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Mietpreisstaffel und ist unabhängig davon zu bezahlen,
ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben
rein netto zzgl. MWSt. ab Lager des Vermieters. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine
Vergünstigung der Mietgebühr.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand/Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten
Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmt Versandart ausdrücklich vor.
Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur
oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
Gebrauch der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind,
sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchempfehlung des Vermieters sind zu befolgen.
Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten
(z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstätten-
verordnung etc.). Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet,
die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht
erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten
Einsatzorten zu verwenden. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummer, Herstellerschilder oder
andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung
ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafter Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während
der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der
Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu
ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon
entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter
zu benachrichtigen. Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werde bei defekter Rückgabe zum
Selbstkostenpreis berechnet.
Versicherung/Genehmigung
Die Mietsache ist nicht versichert. Es wird dem Mieter empfohlen, zu seinem Lasten eine entsprechende
Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die
Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
Gewährleistung/Schadenersatz
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches
und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt der
Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur
bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus
dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für
Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des
Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel sind dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten
zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterläßt der Mieter schuldhaft die
Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder
Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel der Mietsache,
so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet
sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlaß oder im Zusammenhang mit
der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen
den Mieter umfaßt auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
Bei Ausfall des Mietobjektes beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber
hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Stornierung
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis
eines Schadens als Stornierungskosten den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger Stornierung
ermäßigen sich diese wie folgt:
bis 7 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
am Miettag 100% des Mietpreises
Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit.
Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat unmöglich,
kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist
ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim
Vermieter oder beim Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörung, etc.
berechtigen den Vermieter, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag
zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter
berechtigt, Zwischenrechnung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner
Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen
und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnung von
5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den
Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter
unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich
ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme
der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme
der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, daß diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält
sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die dem
angestrebten Ziel am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeines
Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Wave Audiovision ( kurz Verkäufer genannt) erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB).
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere AGB
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
Es gilt immer die jeweils neuste Fassung dieser AGB. Der Kunde, im folgenden auch Käufer genannt,
sollte sich vor Vertragsabschluß über den neuersten Stand der AGB erkundigen.
Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt.
Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den
Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an Dritte herausgegeben.
Für den Geschäftsbereich “Vermietung” gelten darüber hinaus die “Allgemeinen Mietbedingungen”.
Angebot und Vertragsabschluß
Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
Abgeschlossene Verträge werden durch Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit
Ausführung der Lieferung bzw. Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abweichungen
oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis
einer schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden.
Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig.
Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen.
Erklärt sich der Verkäufer in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine
Rücknahmegebühr von 15 Euro sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer
für den Verkäufer frachtfreien Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält
sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge vor.
Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders angegeben- netto zzgl. der jeweils gültigen
MWSt. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet. Soweit nicht anders angegeben , hält sich der Verkäufer an die in seinem Angebot
enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart
ab Lager Rüsselsheim.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat, sofern nicht per Nachnahme geliefert wird und keine anderen Vereinbarungen getroffen sind,
ohne Rücksicht auf Mängelrügen am 30. Tag nach der Ausstellung der Rechnung ohne weitere Abzüge
zu erfolgen. Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen.
Zahlungen an Vertreter oder Angestellte sind nur gültig, wenn diese Inkassovollmacht besitzen.
Skontierung von Rechnungen ist nur zulässig, wenn es auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt ist.
Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen und Leistungen im
Rückstand befindet. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag
verlustfrei verfügen können.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen Zahlungen
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderung den Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung
ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt
ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten
sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 11% p.a. festgelegt.
Vor Zahlung fälliger Rechnungen einschließlich der Verzugszinsen und eventueller Mahnkosten sind wir zu
keiner weiteren Lieferung oder Leistung aus irgend einem laufenden Vertrag verpflichtet.
Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen
sofort fällig. Auch können wir für die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen unter Fortfall des
Zahlungszieles Barzahlung vor Lieferung bzw. Leistung verlangen. Dasselbe gilt auch bei Nichteinlösung
von Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie bei Nachsuchung eines Vergleiches durch uns.
Dies berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
Lieferung und Leistung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Rüsselsheim auf Kosten des Käufers. Eventuell angefallene Frachtvorkosten
werden weiterberechnet. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen.
Vom Verkäufer genannte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören
z.B. auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.- auch wenn
sie beim Vorlieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Auflaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine in Verzug
befindet, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager Rüsselsheim auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung
als auch für sämtliche Nachlieferungen. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht ausdrücklich
von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen.
Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde
oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden
sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer
anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum
der gelieferten Ware beim Verkäufer, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Umbildung (Vorbehaltsware).
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig und kann strafrechtliche
Folgen haben.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen
und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt,
die Ware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistung
beginnt mit dem Lieferdatum.
Grundsätzlich ist die Original-Bedienungsanweisung des Geräteherstellers bzw. -Importeurs für die
Gerätefunktionen maßgebend. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der den Geräten
beiliegenden Bedienungsanweisungen.
Die Gewährleistung erlischt bei Eingriff an den Gegenständen, bei unüblichem oder außergewöhnlichem
Gebrauch, bei Nichtbefolgen von Betriebs- oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchmaterialien,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Gebraucht- und Vorführgeräte.
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel
unverzüglich nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle,
hier haftet i.d.R. der Transporteur.
Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an den Verkäufer
zu senden. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung (Nachbesserung),
Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen.
Schlägt eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl
eine Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender
Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder ersetzte
oder reparierte Teile.
Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wird.
Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
Der Verkäufer weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden,
Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften insbesondere
für Sachverständigenabnahmen hin.
Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen
und unerlaubter Handlung durch den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die dem
angestrebten Ziel am nächsten kommt.